Der kleine Unterschied.
Der Titel »Nachrichten aus dem Netz«, den eine Rubrik im Feuilleton der »Süddeutschen Zeitung« trägt, passt zu jener Perspektive, mit der viele deutsche Medien noch immer alles betrachten, was im Internet geschieht. »Nachrichten aus dem Netz«, das klingt nach Terra Incognita, das müssen wohl Nachrichten sein, die von sich wagemutig ins Herz der Finsternis vorwagenden Reportern nach Hause gesendet werden; und froh darf man sein an Tagen, an denen es in all den Wirrnissen keine Vermißtenmeldungen oder Übermittlungsschwierigkeiten gegeben hat.
Ja, sie lahmt, diese Medienschelte, aber daß das »Social Web« und die Kommunikation über seine Dienste eine Selbstverständlichkeit ist für weite Teile der Bevölkerung, das schlägt als Grundlinie derzeit tatsächlich nur bei der »Zeit« und der »FAZ« durch. Für heute jedenfalls hat es offensichtlich geklappt mit der Übermittlung der Nachrichten aus dem Netz, denn in der Rubrik auf S. 11 der »Süddeutschen«, die mir von einer der süddeutschegrün gekleideten, die Auflage kistenweise in die Höhe treibenden Damen am Münchner Hauptbahnhof übergeben wurde, geht es um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, über das »die Netzaktivisten sich (...) nicht richtig freuen wollten.« Der Text endet mit der Frage, ob nicht Unternehmen wie Facebook im Vergleich mit dem Staat die eigentlich gefährlicheren Datensammler seien, und mit einem dazu passenden Zitat von Julius Endert:»... und noch während der Anti-VDS-Kämpfer seine Freude über den Erfolg vor Gericht mobil aus Karlsruhe tweetet, speichert Twitter seinen Aufenthaltsort, Inhalt und alle Empfänger der Nachricht.«
Ein beliebtes Muster: die engagierten Bürgerrechtler, die an einem Ende über Überwachung klagen und am anderen Ende eine Unzahl persönlicher Informationen und Meinungen ins soziale Netz drücken. Ein Widerspruch auf den ersten Blick, der einen amüsierten Unterton erlaubt, und Naheliegendem und Spott können Schreibende nur schlecht widerstehen. Schon auf den zweiten Blick allerdings handelt es sich nicht mehr um einen Widerspruch. Der Unterschied zwischen der freiwilligen Preisgabe von Daten, Informationen und Meinungen über Plattformen, bei denen man sich zuvor angemeldet hat und sich auch wieder abmelden kann, und der staatlich angeordneten Überwachung und Speicherung dieser Inhalte ist nicht der kleine, den auch »Süddeutsche«-Autor Niklas Hofmann zugesteht (»Mit staatlich vorgeschriebener Speicherung ist dies zwar nicht zu vergleichen.«), sondern ein gewaltiger, ein alles entscheidender. Wenn ich twittere, wo ich gerade bin (was ich manchmal tue), weiß ich, daß das jeder sehen kann, der es sehen möchte. Wenn ich Fotos bei Facebook hochlade (was ich nicht tue), weiß ich, daß diese entsprechend meiner Privatsphäre-Einstellungen gesehen werden können. Wenn ich hier schreibe, daß ich im letzten September die Piratenpartei gewählt habe, weiß ich, daß das jeder erfahren kann, wenn er bei Google nach meinem Namen sucht. Wenn ich hingegen nicht will, daß man erfährt, wo ich gerade bin, was ich fotografiert habe und wen ich bei der nächsten Bundestagswahl wählen werde, dann twittere, facebooke, blogge ich es nicht. Diese Wahl habe ich gegenüber staatlicher Datenspeicherung nicht. (Schon klar: Herauszufinden, was ich fotografiere und wen ich wähle, wäre auch mit der Vorratsdatenspeicherung nicht ganz einfach gewesen.)Das heißt nicht, daß Datensammlungen, die mit der Nutzung von Social-Media-Angeboten oder Suchmaschinen entstehen, per se unproblematisch seien. Aber es handelt sich bei vielleicht allzu freizügig datenveröffentlichenden Nutzern, datensammelnden Unternehmen und dem datensammelnden Staat um drei verschiedene Probleme, die zu vergleichen irreführend und verharmlosend ist - auch wenn man dazuschreibt, daß der Vergleich keiner sei.